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Wie lange dürfen Jugendliche abends weggehen?

Abends lange weg bleiben? Ein Erziehungstipp
9. Februar 2017

Wenn die Kinder in die Pubertät kommen, werden abendliche Aktivitäten zum Thema. Für Eltern ist es eine neue Situation, sich daran zu gewöhnen, dass die Kinder flügge werden. Und für Heranwachsende wird es zunehmend wichtiger, sich ohne Erwachsene mit Gleichaltrigen zu treffen.

Wie lange dürfen Sohn oder Tochter wegbleiben? Bei dieser Frage treffen dann ganz unterschiedliche Meinungen aufeinander. „Da gibt es keine einfachen Antworten; die Eltern haben die Verantwortung und müssen abwägen, wie der Entwicklungsstand der Heranwachsenden ist, welche Personen sie begleiten und in welchem Umfeld sich das ganze abspielt“, so Michael Potzel, Mitarbeiter der KJF Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung.

Für öffentliche Räume wie Gaststätten und Diskotheken ist das gesetzlich klar geregelt: wer noch nicht 16 Jahre alt ist darf sich dort nur in Begleitung seiner Eltern oder erziehungsbeauftragter Erwachsener aufhalten. Ab dem Alter von 16 Jahren dürfen sich Jugendliche ohne Begleitung bis 24 Uhr dort aufhalten, in Begleitung der Eltern oder beauftragter Erwachsener auch länger. Und Volljährige dürfen natürlich bleiben, solange sie wollen. In der Praxis werden dann häufig vorgefertigte Erklärungen ins Spiel gebracht, mit denen die Eltern die Erziehungsaufgaben an jemand anderen übertragen und damit den Aufenthalt in Disko oder Kneipe ermöglichen sollen. „Da sollten Eltern vorsichtig sein“, rät Potzel. „Sie übertragen sämtliche Rechte auf jemand anderen, und sollten daher mit dieser Möglichkeit nicht leichtfertig umgehen und sich denjenigen vorher anschauen. Dazu gehört auch, dass derjenige, auf den das Recht übertragen wird, dies auch wahrnehmen sollte und sich zum Beispiel nicht selber betrinkt.“

Doch was ist beim Übernachten bei Freunden, bei Geburtstagspartys im privaten Rahmen oder Treffen im Bauwagen? Diese Situationen regelt der Gesetzgeber nicht, so dass die Eltern sich an den Vorgaben des Gesetzes zwar orientieren können, aber letztlich selber überlegen müssen, was sie erlauben und was nicht. Auch hier sei es sinnvoll, hellhörig zu sein: was passiert an diesen Orten? „Man kann auch bei den anderen Eltern, bei denen das Kind übernachtet, nachfragen, und sich ein Bild über das machen, was dort passiert“, empfiehlt der Erziehungsberater. „Das ist eine wunderbare Möglichkeit, die Kinder zu steuern. Ich kann es begünstigen, indem ich längere Ausgangszeiten lasse bei Sachen, die ich fördern will, und bei Sachen, die ich als Gefährdung sehe, die Zeiten geringer halte.“

Der Experte hat noch einen Tipp, um regelmäßig wiederkehrende Diskussionen zu vermeiden: Eltern sollten klare Zeiten vorgeben, vor Schultagen eine bestimmte Uhrzeit, am Wochenende und in den Ferien eine andere Uhrzeit. Ausnahmen davon sind dann im Einzelfall immer noch möglich.